Überschussbeteiligung
Die Überschussbeteiligung setzt sich aus der laufenden Überschussbeteiligung, dem Schlussgewinn und den Beiteiligungen an den Bewertungsreserven zusammen.
Die Basis von klassischen Rentenversicherungen bildet der Rechungszins bzw. Garantiezins. Die hinzukommenden Überschüsse entstehen im wesentlichen aus Erträgen der Kapitalanlagen. Weitere Überschüsse entstehen, wenn sich Sterblichkeit und Kosten günstiger entwickeln als kalkuliert.
Zusammensetzung der Überschussbeteiligung
| Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird bei Auszahlung oder zum Rentenbeginn fällig. |
Beteiligung Bewertungsreserven |
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| Der Sockelbeitrag für die Beteiligung an der Bewertungsreserven sollen unterjährige Schwankungen ausgleichen. |
Schlussgewinn und Sockelbeteiligung | ||
| Die laufende Überschussbeteiligung wird jedes Jahr neu festgelegt und dem Kunden fest gutgeschrieben. |
laufende Überschussbeteiligung |
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| Die Höhe des Garantiezins richtet sich nach dem Abschlussdatum und bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages unverändert. |
Der Gesamtverzinsung inkl. Überschussbeteiligung lag bisher zwischen 9% und 5%.
Die hier dargestellten Erklärungen stellen keine Rechtsberatung dar. Geäußerte Meinungen müssen nicht unbedingt der Meinung der Allianz entsprechen.













