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" Ich hatte nicht nur das Gefühl, dass sich enorm um mein Anliegen gekümmert wurde - sondern das Ergebnis ist auch enorm gelungen."

Absenkung des Höchstrechungszins zum Januar 2012

Das Finanzministerium(FM) hat sich für eine Absenkung von 2,25% auf 1,75% entschieden. Wir haben über diese Überlegung bereits im November 2010 informiert. Damals stand sogar noch eine Absenkung des Garantiezinses für 2011 im Raum. Unter dem alten Beitrag finden Sie auch noch Infos über die Regelungen zur Festlegung des Höchstrechungszins.

Der GDV (Gesamtverband Deutscher Versicherer) hielt eine Absenkung auf 2,00% für absolut ausreichend. Außerdem waren Sie damals schon für eine Absenkung erst in 2012, damit die Versicherer genug Vorbereitungszeit haben, um die Tarife entsprechend umstellen zu können. Auf die Vorbereitungszeit ist das FM eingegangen, jedoch hielten Sie an einer Absenkung auf 1,75% fest.

Handlungsoptionen?

Kunden mit bestehenden Verträgen haben nichts zu befürchten. Anleger, welche gerade planen etwas für Ihre Altersvorsorge zu tun, sollten diese Entscheidung noch in 2011 fällen, um noch in den Genuss des höheren Garantiezinses zu kommen.

Letztendlich werden auch ab 2012 Rentenversicherungen mit 1,75% Garantiezins lukrativ sein. Nur wenn man sowieso mit dem Gedanken spielt, kann es nicht schaden, sich die leicht besseren Konditionen zu sichern.

Eine Rentenversicherung bei finanzstarken Anbietern wurde in der Praxis immer höher verzinst als der Höchstrechnungszins vorgibt. Der Rechnungszins oder auch Garantiezins genannt gibt lediglich den Wert an, der während der gesamten Laufzeit nicht unterschritten werden darf. Die tatsächliche garantierte Verzinsung für 2011 liegt im Schnitt bei den Versicherern bei 4,0% und wird auch in den kommenden Jahren deutlich über dem zukünftigen Höchstrechungszins liegen (garantierte Überschussbeteiligung 2011 - Allianz).

Vergleich Höchstrechnungszins (Garantiezins) bis 2011 und ab 2012


Garantiezins bis 2011 und ab 2012 plus Überschussbeteiligung

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SM


Die hier dargestellten Erklärungen stellen keine Rechtsberatung dar und geben lediglich die Meinung der Generalagentur Rico Maasch wider. Diese Meinungen müssen nicht unbedingt der Meinung der Allianz entsprechen.

 
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