Rürup
Rürup - Infos und Grundlagen
Der Name Rürup oder auch Rürup-Rente steht für eine 2005 eingeführte Förderung der privaten Altersvorsorge von Bert Rürup.Rürup Produkte
Es gibt 2 unterschiedliche Varianten die Rürupförderung zu nutzen.- Rürup-Rente bzw. BasisRente
- Rürup Fondssparplan
Rürup-Rente (Rürup als Rentenversicherung)
Am meisten vertreten ist die Rürup-Rente. Sie ist am besten geeignet die Anforderungen bzw. Zertifizierungskriterien des Gesetzgebers umzusetzen.Vorteile
- hohe Garantien bei Klassischer Rürup-Rente und hohe Flexibilität bei Fondsgebundener Rürup-Rente (Fonds können kostenfrei umgeschichtet und frei gewählt werden)
- langfristig gesehen hohe Rendite nach Abzug der Kosten
- Garantierter Rentenfaktor (Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der späteren Rente aus dem angesammelten Kapital) bei Klassischen Rürup-Renten
Nachteile
- Kosten in den ersten 5 Jahren höher als bei reinem Fonds-Rürup
Angebot für Rürup Rentenversicherung
Rürup Fondssparplan
Der Rürup Fondssparplan produziert in den ersten Jahren weniger Kosten und wird deshalb oft fälschlicher Weise als günstig eingestuft. Jedoch überholen die anfallenden jährlichen Kosten eine normale Rürup-Rente nach ungefähr 15 Jahren deutlich. Anders als von selbst ernannten Verbrauerschützern öfter mal behauptet, sind die langfristigen Provisionen für einen Makler bei einem reinem Fondsriester höher als bei einer Rürup-Rente (Rentenversicherung).Die spätere Ablaufleistung ist generell unsicher und wird vorraussichtlich eine Rürup-Rentenversicherung nicht schlagen können, da gerade bei langlaufenden Verträge die Kosten höher liegen.
Da der spätere Rentenfaktor ungewiss ist, kann die Rente trotz größerem Anlageerfolg kleiner ausfallen.
Vorteile
- Anfangs niedrige Kosten, dadurch höheres Anfangsguthaben als bei Riester über Rentenversicherung
Nachteile
- unsichere Kapitalentwicklung
- Rentenfaktor ist ungewiss
- hohe Kosten auf lange Sicht
Zertifizierungskriterien
Damit ein Rürupvertrag förderfähig ist muss er zertifiziert sein und folgende Zertifizierungskriterien erfüllen.- In der Ansparphase müssen laufend eigene Beiträge geleistet werden
- Leistungen aus dem Vertrag dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. vor dem Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Altersrente erbracht werden
- Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Monatsrente (konstante oder steigende)
- Zu Beginn der Auszahlung müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen
- Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden oder mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals gekündigt werden, damit das angesammelte Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen werden kann
- Eine Abtretung oder Übertragung des Vertrags an Dritte ist ausgeschlossen
- Die Abschluss und die Vertriebskosten müssen vom Anbieter über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren verteilt werden
- Der Vertragsinhaber wird schriftlich über die Höhe und zeitliche Verteilung der Kosten informiert werden (Kosten der Vermögensverwaltung, Kosten bei einem Wechsel zu einem anderen Produkt, über sonstige Kosten und über die Beitragsverwendung, Kapitalbildung und Erträge)
(SM)
Die hier dargestellten Erklärungen stellen keine Rechtsberatung dar. Geäußerte Meinungen müssen nicht unbedingt der Meinung der Allianz entsprechen.














