Riester Änderung 2011 - 2012
Keine Nullverträge mehr bei Riester-Rente
Um das Riester-Sparen zu vereinfachen, wurde am 4. Mai beschlossen die Nullverträge ab 2012 abzuschaffen. Bisher brauchten die nicht förderberechtigten Ehepartner keinen Beitrag zahlen (Nullvertrag), wenn der förderberechtigte Ehegatte seinen Beitrag leistete.
Grund der Änderung ist die Problematik, dass es in einigen Fällen dazu kam, dass nach einiger Zeit ein Sockelbeitrag (60€ im Jahr) zu zahlen war z.B. wegen der Geburt eines Kindes (Mutterschutz). Aus Unwissenheit zahlten viele nicht. Das führte zu Rückforderungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Beispiel: Ehepaar - nur einer ist förderberechtigt; ohne Kinder;
Nichtförderberechtigte bisher ohne Eigenbeitrag - ab 2012 mit Sockelbeitrag
Da es sich um einen Gesetzentwurf handelt, stehen noch nicht alle Details fest. Jedoch wird wohl der Sockelbeitrag den bisherigen Maximalbeitrag von derzeit 2.100€ in dieser Ehepartnerregelung auf 2.160€ erhöhen §10a Absatz 3 Satz 2 EStG (PDF 264KB). Wobei die Zulage des nichtförderberechtigten Ehepartner wohl weiterhin den nötigen Eigenbeitrag bzw. möglichen Maximalbeitrag verringert(siehe Grafik).
Nachzahlung möglich
Betroffene die fälschlicherweise keine Beiträge gezahlt haben, werden nun darüber informiert wie sie die Beiträge nachzahlen können.
Pressemitteilung vom 4.5.2011: Zulagenanspruch kann nachträglich gesichert werden
Man muss lediglich die Beiträge in seinen Riestervertrag einzahlen und seinem Anbieter mitteilen für welches Jahr die Beiträge gelten sollen.
Sie wollen mehr über die Riester-Rente erfahren? Dann können Sie sich hier weiterinformieren oder ein unverbindliches Angebot anfordern.
Weitere Änderungen
Natürlich treffen die kommenden Änderungen der Renten- und Lebensversicherungen auch auf die Riester-Rente zu. Dazu zählt z.B. die Absenkung der Garantieverzinsung zum 1.1.2012, Hochsetzung des frühstmöglichen Rentenbeginns ab 2012 auf 62 Jahre und die Einführung der Unisextarife ab Dezember 2012.














