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" Ich hatte nicht nur das Gefühl, dass sich enorm um mein Anliegen gekümmert wurde - sondern das Ergebnis ist auch enorm gelungen."

Riester Änderung 2011 - 2012

Keine Nullverträge mehr bei Riester-Rente

Um das Riester-Sparen zu vereinfachen, wurde am 4. Mai beschlossen die Nullverträge ab 2012 abzuschaffen. Bisher brauchten die nicht förderberechtigten Ehepartner keinen Beitrag zahlen (Nullvertrag), wenn der förderberechtigte Ehegatte seinen Beitrag leistete.

Grund der Änderung ist die Problematik, dass es in einigen Fällen dazu kam, dass nach einiger Zeit ein Sockelbeitrag (60€ im Jahr) zu zahlen war z.B. wegen der Geburt eines Kindes (Mutterschutz). Aus Unwissenheit zahlten viele nicht. Das führte zu Rückforderungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

 

Riester Änderung - Ab 2012 Sockelbeitrag auch für nichtförderberechtigte Ehepartner
Beispiel: Ehepaar - nur einer ist förderberechtigt; ohne Kinder;
Nichtförderberechtigte bisher ohne Eigenbeitrag - ab 2012 mit Sockelbeitrag

Da es sich um einen Gesetzentwurf handelt, stehen noch nicht alle Details fest. Jedoch wird wohl der Sockelbeitrag den bisherigen Maximalbeitrag von derzeit 2.100€ in dieser Ehepartnerregelung auf 2.160€ erhöhen §10a Absatz 3 Satz 2 EStG (PDF 264KB). Wobei die Zulage des nichtförderberechtigten Ehepartner wohl weiterhin den nötigen Eigenbeitrag bzw. möglichen Maximalbeitrag verringert(siehe Grafik).

Nachzahlung möglich

Betroffene die fälschlicherweise keine Beiträge gezahlt haben, werden nun darüber informiert wie sie die Beiträge nachzahlen können.

Riester-Rente Zulagenanspruch Pressemitteilung vom 4.5.2011: Zulagenanspruch kann nachträglich gesichert werden

Man muss lediglich die Beiträge in seinen Riestervertrag einzahlen und seinem Anbieter mitteilen für welches Jahr die Beiträge gelten sollen.

Sie wollen mehr über die Riester-Rente erfahren? Dann können Sie sich hier weiterinformieren oder ein unverbindliches Angebot anfordern.

Angebot BasisRente Informationen zur BasisRente (Rürup)

Weitere Änderungen

Natürlich treffen die kommenden Änderungen der Renten- und Lebensversicherungen auch auf die Riester-Rente zu. Dazu zählt z.B. die Absenkung der Garantieverzinsung zum 1.1.2012, Hochsetzung des frühstmöglichen Rentenbeginns ab 2012 auf 62 Jahre und die Einführung der Unisextarife ab Dezember 2012.


SM

 
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