Anhebung des Rentenbeginn auf 62 Jahre
Bisher galt für private Altersvorsorgeprodukte ein Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr. Für Verträge ab dem Januar 2012 gilt ein frühstmöglicher Beginn der Rentenzahlung ab dem 62. Lebensjahr.
Konsequenzen für Verträge ab 2012
Letztendlich werden viele Ihre Riester-, Rürup-, Privat- oder Betriebs-Rente wahrscheinlich sowieso später in Anspruch nehmen. Jedoch haben die meisten den Wunsch im Bezug auf Ihren Rentenbeginn flexibel zu sein. Ein Vertragsabschluss noch in 2011 sichert ihnen die Möglichkeit Ihre Rente schon mit 60 in Anspruch nehmen zu können.
Ab 2012 abgeschlossene Verträge können gar nicht z.B. Rürup, Riester und Betriebs-Rente oder nur mit Nachteilen vor dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden z.B. Privat-Rente und Schatzbrief.

Rürup SofortRente auch erst ab 62 möglich
Bisher nutzen vor allem Selbständige die Möglichkeit, mit 60 Jahren bis zu 20.000€ (40.000€ für Verheiratete) einmalig in eine BasisSofortRente einzuzahlen. Sie profitierten von der steuerlichen Absetzbarkeit und der günstigeren Besteuerung der lebenslangen Rente.
So kann z.B. ein Sechzigjähriger in 2011 bis zu 40.000€ steuerlich zu 72% absetzen und muss aber nur 62% seiner Rente versteuern. Diese Günstigerstellung bei der Besteuerung betrifft besonders rentennahe Jahrgänge durch die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung.
Ab 2012 muss man für solch eine Option aber mind. 62 Jahre alt sein.
Steuergünstige Kapitalauszahlung auch erst ab 62 Jahre
Die normale Rentenversicherung oder auch Privat-Rente genannt, bietet unter bestimmten Vorraussetzungen eine steuergünstige Kapitalauszahlung. D.h. es muss nur die Hälfte des Zuwachses versteuert werden. Eine entscheidende Bedingung ist derzeit die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr.
Ab 2012 wird das Alter für die steuergünstige Kapitalauszahlung auf 62 angehoben. Eine weitere entscheidende Vorraussetzungen bleibt dabei eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren.
Für die gemachten Angaben geben wir trotz sorgfaltiger Prüfung keine Garantie auf Richtigkeit. Rechen- und Tippfehler bitten wir zu entschuldigen.













