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Rente mit 67

Rente mit 67

Anhebung der Altersgrenze

Ab 2012 beginnt die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze, d.h. umso jünger man ist, desto später kann man ohne Abzüge die gesetzliche Rente beziehen. Alle ab 1964 geborenen gehen standardmäßig mit 67 in Rente.

Geburtsjahr Renteneintritt
1947 65 Jahre + 1 Monat
1948 65 Jahre + 2 Monate
1949 65 Jahre + 3 Monate
1950 65 Jahre + 4 Monate
1951 65 Jahre + 5 Monate
1952 65 Jahre + 6 Monate
1953 65 Jahre + 7 Monate
1954 65 Jahre + 9 Monate
1955 65 Jahre + 10 Monate
1956 65 Jahre + 11 Monate
1957 65 Jahre + 12 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monat
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
ab 1964 67

 

Durch die Anhebung werden steigende Lebenserwartungen und demografische Veränderungen ausgeglichen bzw. sollen dadurch die Rentenversicherungsbeiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben.
Die Renten müssen heutzutage länger halten. So bezieht ein heutiger Renter durchschnittlich 17 Jahre seine Rente (1960 waren es gerade einmal 10 Jahre).

Abzüge bei vorzeitigem Rentenbezung

Für jeden Monat den man vor dem regulären Rentenbeginn in Rente geht werden 0,3 % abgezogen. Wer zum Beispiel mit 65 anstatt mit 67 in Rente gehen will muss mit 7,2% weniger rechnen (24 Monate x 0,3 %).


SM

 
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