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Pfändungsschutz

Pfändung

Wenn man seine Schulden nicht bezahlt, kann der Gläubiger das Einkommen und das Vermögen pfänden. Hierzu muss der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Gericht beantragen. Das ermöglicht den Pfändungsgläubiger sich aus anderen Gegenständen zu bedienen z.B. durch Kündigung der Versicherung. Der Versicherer muss den Rückkaufswert in Höhe der Schuld und der Vollstreckungskosten an den Gläubiger zahlen. Jedoch dürfen laut Zivilprozessordnung bestimmte Sachen nicht gepfändet werden.

Was bedeutet Pfändungsschutz?

Pfändungsschutz bedeutet also, dass die Gegenstände (z.B. Versicherungen) vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt sind.


SM

 

Die hier dargestellten Erklärungen stellen keine Rechtsberatung dar. Geäußerte Meinungen müssen nicht unbedingt der Meinung der Allianz entsprechen.

 
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