Die neue Rentenversicherung
Seit 2005 hat sich der Rentenversicherungsmarkt komplett gewandelt. Ist nun alles schlechter oder gar besser? Was ist übrig geblieben von der guten alten Lebensversicherung? Um die Fragen zu beantworten ist es wichtig zu verstehen was war vor 2005.Regelungen vor 1.1.2005
Bis zum 31.12.2004 wurden hauptsächlich Kapitalbildende oder Fondsgebundene Lebensversicherungen (KLV und FLV) als Altersvorsorge oder Geldanlage angeboten. Die Verträge hatten alle folgendes gemeinsam:- Mindestlaufzeit von 12 Jahren
- Beitragszahlung mindestens 5 Jahre
- Todesfallabsicherung mindestens 60% der garantierten Ablaufleistung (d.h. ein Großteil der Beiträge ging für den Versicherungsschutz drauf)
Eine Rentenzahlung musste dennoch zu 25% (bei Rentenbeginn mit 65 Jahre) versteuert werden (Ertragsanteilbesteuerung). Das wussten viele nicht, da meistens das Kapital genommen wurde. Heutzutage ist die Situation jedoch anders, da viele die Versicherung für eine Zusatzrente benötigen.
Regelungen ab dem 1.1.2005
Seit 1.1.2005 sind die Rahmenbedingungen (12 Jahre Laufzeit und 5 Jahre Beitragszahlung sowie 60% Todesfallschutz) aufgehoben worden. Gleichzeitig ist seit dem 1. Januar 05 eine Kapitalauszahlung nicht mehr steuerfrei.Diese Änderung hat viele veranlasst zu glauben, dass sich eine Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung nicht mehr lohnt. Zu dieser Zeit war auch ein normaler Fondssparplan ohne Versicherungsmantel noch steuerfrei und die Klassische Rentenversicherung warf nicht genug Rendite ab (glaubte man).
Am 1.1.2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Seit dem sind bei Verkauf die Gewinne reiner Fondssparpläne zu versteuern. Somit fällt ein gutes viertel der Zins- und Kursgewinne weg. Wie wird nun eigentlich die neue Rentenversicherung besteuert?
Besteuerung der neuen Rentenversicherung
Die Kurs- und Zinsgewinne sind während der gesamten Laufzeit steuerfrei. Selbst bei einem Fondswechsel (Fondsverkauf und Neukauf) innerhalb der Versicherung fallen keine Steuern an.Erst bei Auszahlung müssen die Hälfte der Gewinne versteuert werden. Bei Rentenzahlung wird nur der Ertragsanteil (18% bei Rentenbeginn mit 65 Jahren) versteuert.
Nun spricht man aber häufig von hohen Kosten bei einer Rentenversicherung. Wie sieht es damit aus?
Kosten vorher und nachher
Die meisten Informationen bzw. Pauschalaussagen beziehen sich auf die alte Lebensversicherung (vor 2005). Bei der alten LV waren die Kosten schon allein wegen des vorgegebenen Todesfallschutz viel höher. Wenn man also 100 Euro monatlich sparte konnte der Risikobeitrag schonmal zwischen 10 und 30 Euro kosten. Wenn man also nur Zinsen auf 70 Euro erhält anstatt auf 100 €, ist das Wachstum eher gering auch wenn man zwischen 5 und 8% Zinsen bekommt (Verzinsung zwischen 1954 und 2009). Dazu kommt, dass die Kosten für den Vertrieb und die Ausbildung der Berater sowie deren Bezahlung dem Vertrag über die ersten 1-Jahre belastet wurden. Somit konnte es durchaus sein, dass sie nach 3 Jahren auf Ihren Kontostand geschaut haben und erschrocken feststellen mussten, dass nichts drin ist. Alles ist für Versicherungs –, Abschluss- und Verwaltungskosten draufgegangen.Wir erinnern uns, dass diese Situation hauptsächlich durch die alten Rahmenbedingungen und der Kostenverteilung auf die ersten 1-3 Jahre zu Stande kam. Der schlechte Ruf bzw. die Meinung eine Rentenversicherung lohne sich nicht, kommt eigentlich aus der alten Lebensversicherungszeit die wir uns so herbei sehen – wegen der steuerfreien Auszahlung. Wie wird die Auszahlung denn heute überhaupt besteuert?
Besteuerung der Auszahlung
Es müssen bei einer Kapitalauszahlung nach dem 60. Lebensjahr lediglich die Hälfte der Gewinne (Wertzuwachs) versteuert werden. Eine Rentenzahlung wird heutzutage sogar nur noch zu 18% versteuert (Alter 65).Hinzu kommt, dass durch immer kostengünstigere Strukturen (z.B. moderne Computersysteme) die Abschlusskosten enorm gesunken sind. Die Allianz Lebensversicherungs- AG erhebt derzeit im Durchschnitt nur 3,6% der Kapitalsumme. Zum Vergleich: Ein guter Aktienfonds erhebt einen Ausgabeaufschlag von 5%. Außerdem liegen die jährlichen Verwaltungskosten einesguten Aktienfonds zwischen 1,5 und 2,5%. Die tatsächlich anfallenden jährlichen Verwaltungskosten einer Rentenversicherung liegen deutlich niedriger. Der Großteil der Verwaltungskosten sind bereits in der Überschussbeteiligung einkalkuliert. Unterm Strich muss ein Fondssparplan deutlich höhere Renditen erwirtschaften als eine Rentenversicherung, um auch nur auf das gleiche Niveau zu kommen. Wie haben sich die einzelnen Anlagen in den letzten 30 Jahren entwickelt?
Rentenversicherung vs. Fondssparplan auf 30 Jahre
Die besten Versicherer haben in den letzten 30 Jahren alles geschlagen, wobei das Risiko deutlich niedriger lag als bei den Fonds.Sparplan mit 30 Jahre Laufzeit von 1979 – 2009

Quelle: map-Report
Natürlich kann man auch in eine Fondsgebundene Rentenversicherung investieren. Der Vorteil gegenüber einem reinen Aktienfondssparplan wäre die Ersparnis der Abgeltungssteuer. Außerdem fallen bei einem Fondswechsel innerhalb der Versicherung, anders als beim Fondssparplan, keine Kosten an.
Es kommt noch viel besser, denn die neue Rentenversicherung ist auch nicht mehr so unflexibel wie wir es gewohnt sind. Mittlerweile kann man die Beitragshöhe jederzeit variieren und Zuzahlungen leisten. Sogar Entnahmen sind unter gewissen Vorraussetzungen möglich.
Es steckt weit mehr Potential in einer "normalen" Rentenversicherung (PrivatRente) als sich auf den ersten Blick zeigt. Sie ist also besser als ihr Ruf.
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Besondere Formen der neuen Rentenversicherung
Hinzu kommt, dass der Staat über besondere Formen der Rentenversicherung (Riester und Rürup) auch an der Altersvorsorge beteiligt. So kann man zum Beispiel die Rürup und Riester Rente steuerlich absetzen. Für Geringverdiener und kinderreiche Familien sind dann noch die Zulagen bei der Riester Rente interessant. Bei diesen besonderen Formen büßt man ein wenig an Flexibilität ein, da man meist nicht vor dem 60. Lebensjahr über das Guthaben verfügen kann und später keine Kapitalwahlrecht (Rürup) hat.Angebot für Riester Rente berechnen
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