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Insolvenzschutz

Insolvenz wird umgangssprachlich als Konkurs bezeichnet. Es bedeutet, dass man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Bei genug Insolvenzmasse (Einkommen, Vermögen etc.) vorhanden ist, wird auf eigenen Antrag oder Antrag der Gläubiger das Insolvenzverfahren eröffnet. Man verliert dann seine Verfügungsbefugnis, d.h. man darf dann z.B. seine Versicherungen nicht mehr selbst kündigen. Die Verfügungsbefügnis liegt dann beim Insolvenzverwalter.

Darf der Insolvenzverwalter die Versicherungen kündigen und den Rückkaufswert in die Insolvenzmasse ziehen?

Wenn eine Versicherung insolvenzgeschützt ist, darf der Insolvenzverwalter den Rückkaufswert nicht zur Insolvenzmasse ziehen. Es gilt der Grundsatz, dass pfändungsgeschützte Gegenstände nicht zur Masse gezogen werden dürfen.

Den Begriff finden Sie auf folgenden Seiten:


SM

 

Die hier dargestellten Erklärungen stellen keine Rechtsberatung dar. Geäußerte Meinungen müssen nicht unbedingt der Meinung der Allianz entsprechen.

 
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