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" Ich hatte nicht nur das Gefühl, dass sich enorm um mein Anliegen gekümmert wurde - sondern das Ergebnis ist auch enorm gelungen."

Gesellschafter Geschäftsführer Versorgung (GGF)

Gerade einen Gesellschafter-Geschäftsführer erwartet im Ruhestand eine besonders große Versorgungslücke. Selbst dann, wenn er Ansprüche auf Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV oder ehemals GRV) hat.

Hier finden Sie die wichtigsten Ansätze für eine gute Altersvorsorge des GGF's.

GGF - betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Direktversicherung

Ihre GmbH schließt zu Ihren Gunsten eine Rentenversicherung als Direktversicherung ab. Damit ist Ihr Unternehmen Vertragspartner der Allianz und für die Zahlung der Beiträge zuständig. Sie sind unwiderruflich bezugsberechtigt. Deshalb stehen Ihnen die Versicherungsleistungen von Anfang an zu – auch im Insolvenzfall.

Die Direktversicherung kann sofort mit der Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossen werden. Die Finanzverwaltung verlangt hier keine Wartezeit.`

Steuer: Die Versicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben. Diese mindern den Gewinn und führen dadurch zu Ersparnissen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Außerdem sind die Beiträge zur Direktversicherung bis zu einer Höhe von 4% der BBG in der allgemeinen Deutschen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialversicherungsfrei. Hinzu kommt ggf. ein steuerfreier Betrag von max. 1.800 EUR.

Angebot für Direktversicherung

Angebot Angebot Direktversicherung

Unterstützungskasse

Ihre GmbH sagt Ihnen Versorgungsleistungen zu und zahlt in die Unterstützungskasse ein. In einem gemeinsam erstellten Leistungsplan wird die Art und Weise der Versorgung beschrieben festgehalten. Die Versorgungsleistungen können Sie oder Ihre berechtigten Hinterbliebenen erhalten. Die Zusage kann frühestens drei Jahre nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt werden. Dabei werden die Leistungen der Unterstützungskasse über eine kongruente Rückdeckungsversicherung der Allianz finanziert. Die Beitragszahlung stellt Ihre GmbH durch Zuwendungen an die Unterstützungskasse sicher. Die Versorgungsverpflichtungen und deren Betreuung werden vollständig auf die Unterstützungskasse übertragen.

Steuer: Die Zuwendungen gelten als Betriebsausgaben. Dabei sieht die Rückdeckungsversicherung eine laufende Beitragszahlung in jährlich mindestens gleich bleibender Höhe bis zum vorgesehenen Rentenalter vor. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist dies das 65. Lebensjahr. Da die Rückdeckungsversicherung von der Unterstützungskasse abgeschlossen wird, entfällt die Aktivierung bei der GmbH. Auch die Versorgungspflichten müssen in der Bilanz nicht ausgewiesen werden. Übrigens: Die Zuwendungen sind in der Anwartschaftszeit nicht steuerpflichtig. Sie müssen erst die Versorgungsleistungen als nachträglichen Arbeitslohn versteuern, sofern sie den Versorgungsfreibetrag übersteigen.

Unterstützungskasse Angebot

Angebot Unterstützungskasse

GGF - BasisRente (Rürup)

Auch mit der BasisRente, auch Rürup-Rente genannt, können Gesellschafter Geschäftsführer fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen.Derr GGF schließt auf seinen Namen eine entsprechend zertifizierte Rentenversicherung ab. Die Beitragszahlung kann sofort ohne Wartezeit begonnen werden.

Steuer: Die maximale Beitragshöhe beträgt 20.000 € / 40.000 € (ledig/verheiratet) pro Jahr. Derzeit sind 70% der Beiträge steuerlich absetzbar (2010). Die Absetzbarkeit der BasisRente steigt bis zum Jahr 2025 auf 100%.

Für die Besteuerung der Rente ist das Renteneintrittsjahr entscheident. Renten mit einem Beginn in 2010 müssen zu 60% versteuert werden, sofern sie den Versorgungsfreibetrag übersteigen. Die Besteuerung steigt bis 2040 auf 100% (es zählt der Beginn der Rentenzahlung).

Ergänzungen wie Berufsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenschutz sind im gewissen Rahmen ebenfalls steuerlich begünstigt.

Angebot für BasisRente

Angebot BasisRente (Rürup)


(SM)

 
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