Garantiezins - Höchstrechnungszins
Der Höchstrechnungszins, auch Garantiezinsoder Rechnungszins genannt, ist über die ganze Laufzeit bei klassischen Rentenversicherungen konstant. Der Garantiezins ist jedoch nur ein Teil der Gesamtverzinsung von Altersvorsorgeprodukten.
Die Leistungen und Beiträge der Renten- und Lebensversicherungen sind langfristig garantiert. Deshalb darf der Garantiezins 60% des Zehn-Jahres-Durchschnitts der Umlaufrendite von Staatsanleihen nicht übersteigen. Sinkt am Kapitalmarkt das Zinsniveau, muss auch der Höchstrechnungszins angepaßt werden.
Garantiezins ist ein Teil der Gesamtverzinsung
| Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird bei Auszahlung oder zum Rentenbeginn fällig. |
Beteiligung Bewertungsreserven |
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| Der Sockelbeitrag für die Beteiligung an der Bewertungsreserven sollen unterjährige Schwankungen ausgleichen. |
Schlussgewinn und Sockelbeteiligung | ||
| Die laufende Überschussbeteiligung wird jedes Jahr neu festgelegt und dem Kunden fest gutgeschrieben. |
laufende Überschussbeteiligung |
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| Die Höhe des Garantiezins richtet sich nach dem Abschlussdatum und bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages unverändert. |
Garantiezins |
Der Garantiezins lag bisher zwischen 4% und 1,75%.
Stand: 1/2012
Die hier dargestellten Erklärungen stellen keine Rechtsberatung dar. Geäußerte Meinungen müssen nicht unbedingt der Meinung der Allianz entsprechen.













