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" Ich hatte nicht nur das Gefühl, dass sich enorm um mein Anliegen gekümmert wurde - sondern das Ergebnis ist auch enorm gelungen."

Bürgerentlastungsgesetz

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz werden ab 2010 die Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen z.B. Krankenversicherung verbessert. Das bedeutet das für Sie ab Januar 2010 mehr Netto vom Brutto bleibt.

Hier einige Beispiele für unverheiratete im Angestelltenverhältnis und gesetzlicher Krankenversicherung (BBG West).

Bruttojahres-
einkommen
Zu versteuerndes Einkommen
2009 2010
Steuerentlastung

30.000 €
40.000 €
50.000 €
60.000 €
70.000 €
26.469,00 € 25.207,00 €
36.111,00 € 33.928,00 €
45.753,00 € 43.089,00 €
55.394,00 € 52.691,00 €
65.222,00 € 62.453,00 €
574,98 €
992,75 €
1.319,81 €
1.469,62 €
1.499,16 €

Die Beispiele dienen nur zur Orientierung. Ihre tatsächliche Steuerentlastung kann höher oder auch niedriger ausfallen.

Dem Gesetzgeber war es wichtig, die Bürger sofort spürbar zu entlasten. Die höheren Abzugsbeträge sind daher bereits in die aktuelle Lohnsteuertabelle integriert. Deshalb werden Sie bereits auf Ihrer Januarabrechnung ein höheres Monatsnetto finden.

Im Grunde ist es so, dass Sie nun 100% Ihrer Basisabsicherung steuerlich absetzen können, egal ob Sie selbstädig oder angestellt sind. Auch privatversicherte können 100% Ihrer Basisabsicherung absetzen. Die PKV muss also eine entsprechende Übersicht ausarbeiten in denen zwischen Basisbeiträgen und Zusatzleistungen (Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Chefarztbehandlung) unterschieden wird. Alles was zur Basisabsicherung gehört wirkt sich steuermindernd aus und der Rest nicht.

Was gehört zur Basisabsicherung?

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)*
Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV)
Beiträge zur privaten und zur sozialen Pflegeversicherung

* 4% pauschaler Kürzungsbetrag bei Anspruch auf Krankengeld

Was gehört nicht zur Basisabsicherung?

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