Bewertungsreserven
Die Kunden von Lebens-und Rentenversicherungen werden auch an den sogenannten stillen Reserven (Bewertungsreserven) der Versicherer beteiligt.
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist ein Teil der Gesamtverzinsung von klassischen Rentenversicherungen. Sie werden bei Auszahlung oder Rentenbeginn fällig.
Anteil der Bewertungsreserven an der Gesamtverzinsung
| Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird bei Auszahlung oder zum Rentenbeginn fällig. |
Beteiligung Bewertungsreserven |
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| Der Sockelbeitrag für die Beteiligung an der Bewertungsreserven sollen unterjährige Schwankungen ausgleichen. |
Schlussgewinn und Sockelbeteiligung | ||
| Die laufende Überschussbeteiligung wird jedes Jahr neu festgelegt und dem Kunden fest gutgeschrieben. |
laufende Überschussbeteiligung |
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| Die Höhe des Garantiezins richtet sich nach dem Abschlussdatum und bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages unverändert. |
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird erst seit einigen Jahren extra ausgewiesen und lag in dieser Zeit bei der Allianz bei ca. 0,3%.
Stand: 1/2012
Die hier dargestellten Erklärungen stellen keine Rechtsberatung dar. Geäußerte Meinungen müssen nicht unbedingt der Meinung der Allianz entsprechen.













