Betriebshaftpflicht
Sie als Unternehmer haften für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen. Sie können schnell hohen Schadensersatzansprüchen gegenüberstehen.Zuerst prüft die Betriebshaftpflicht die Haftung. Ist der Schadensanspruch berechtig, kommt die Versicherung dafür auf. Wenn der Anspruch nicht berechtigt ist wehrt die Versicherung für Sie den Schaden ab (zur Not auch vor Gericht).
Hier finden Sie einige Beispiele für typische Schadenfälle für folgende Branchen.
Handwerk
Tätigkeitsschäden - Beispiel:
Bei Malerarbeiten wird die Markise des Auftraggeber beschädigt und verschmutzt. Auftraggeber verlangt Kostenerstattung für Reinigung bzw. neue Markise (wenn nicht mehr gereinigt werden kann).
Gastronomie
Verkehrssicherungspflicht - Beispiel:
Eine angestellte Reinigungskraft hat im Eingangsbereich des Restaurants frisch gewischt. Ein Gast rutscht aus und verletzt sich. Es werden Schadensersatzansprüche für Schmerzensgeld, Krankengeld und eventuell bleibende Schäden gestellt. Regressansprüche seitens der Krankenkasse und Deutschen Rentenversicherung (DRV) stehen eventuell aus.
Handel
Produkthaftung - Beispiel:
Ein Unternehmer handelt mit Lebensmitteln aus fremder Herrstellung mit seinem Namen und diese sind fehlerhaft. Mehere Kunden erkranken aufgrund dieser fehlerhaften Herstellung. Auch als quasi Hersteller wird der Händler für Personenschäden und Sachschäden haftbar gemacht.
(MS)













