Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflicht umfasst den Versicherungsschutz bei Versehen, die zu Schadenersatzansprüchen führen.
Die Berufshaftpflicht zahlt bei berechtigten Schadensersatzansprüchen und wehrt unberechtigte Schäden, ggf. auch vor Gericht, ab.
Betroffene Branchen:
Rechtsanwälte (Berufshaftpflicht)
Jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mind. 250.000 € abzuschließen. Der Nachweis ist Pflicht bei der Zulassung. Somit wird der Rechtsanwalt vor existenzbedrohenden Schadensersatzansprüchen geschützt. Folgende Schäden sind möglich:
- Unrichtige oder nicht ausreichende Rechtsauskunft
- Fehlerhafte Prozessführung
- Terminversäumnis
- Versäumung von Rechtsmittel- und Begründungsfristen
- Mangelhafte Überwachung des Büropersonals
- Fehlerhafte Abfassung von Verträgen
- Verspätete Anträge in Vollstreckungssachen
- Unwirksame Pfändung
Steuerberater (Berufshaftpflicht)
Steuerberater müssen gegen die aus Ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtansprüche angemessen versichert sein. Eine Mindesversicherungssumme in Höhe von 250.000 € ist vorgeschrieben. Schadenmöglichkeiten:
- Versäumen von Rechtsbehelf- oder Mittelfristen z.B. wegen unrichtiger Fristnotierung
- VerspäteteAntragsstellung z.B. Lohnsteuerjahresausgleich
- Bei Buchführungsmandat unterlassener Hinweis auf ordnungsgemäße Fertigung von Grundaufzeichnungen
- Nichtbeachtung neuer oder geänderter Steuervorschriften
- Übersehen/Nichtausnutzung von speziell für die Mandanten treffenden Steuervergünstigungen
- Fehlerhafte Auskunft oder Beratung in Steuersachen oder fehlerhafte Beratung
(MS)














