Beitragszusage mit Mindestleistung
Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG) haftet der Arbeitgeber für die eingezahlten Beiträge abzüglich der planmäßigen Beiträge für biometrische Risiken (Alter, Invalidität, Tod).
Vorteil der Beitragszusage mit Mindestleistung
Der Vorteil gegenüber der Beitragsorientierten Leistungszusage besteht darin, dass den Arbeitgeber in der Rentenphase des Arbeitnehmers keine Anpassungsprüfpflicht trifft. Dadurch kann in der Rentenphase auch die Rentenform Überschussrente (teildynamische Rente) verwendet werden. So kommt der Mitarbeiter bei seiner Direktversicherung in den Genuß einer deutlich höheren Anfangsrente.
Stand: 12.10.11
Die hier dargestellten Erklärungen stellen keine Rechtsberatung dar. Geäußerte Meinungen müssen nicht unbedingt der Meinung der Allianz entsprechen.













