BAV für Ehegatten
Da Eheleute oft auch beruflich miteinander zu tun haben, sollte der Ehegatte auch beim Thema Altersvorsorge nicht schlechter darstehen als andere Mitarbeiter. Lösung: Direktversicherung.
Wie funktioniert das?
Sie schließen als Arbeitgeber für Ihren im Betrieb mitarbeitenden Ehepartner eine Direktversicherung ab und erteilen Ihn eine Zusage über eine betriebliche Altersvorsorge.Die Finanzierung erfolgt entweder durch Entgeltumwandlung oder durch den Arbeitgeber. Kombinationen sind auch möglich.
Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich sind 1.800€ pro Jahr steuerfrei, wenn keine alte Direktversicherung nach 40b besteht
Die Beitragszahlung kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich erfolgen. Auch Zuzahlungen sind möglich z.B. Gehaltsbonus.
Der Arbeitnehmer also Ehegatte erhält frühestens ab dem 60igsten Lebensjahr eine monatliche lebenslange Rente oder wahlweise eine Kapitalzahlung.
Rechtliche Hinweise
Um sich die Vorteile der Direktversicherung zu sichern, müssen einige Regeln eingehalten werden.- Beim mitarbeitenden Ehegatten muss es sich um das 1. Dienstverhältnis handeln.
- Gesamtvergütung einschließlich der Beiträge für die Direktversicherung darf nicht unangemessen hoch sein. Diese Vorraussetzung ist erfüllt, wenn familienfremde Angestellte eine gleichwertige Absicherung zugestanden wird.
- Die Höhe der Direktversicherung gilt als angemessen, wenn die betriebliche Vorsorge zusammen mit der gesetzlichen Rente 75% der letzten Bruttobezüge nicht übersteigen. Diese Überversorgungs-Prüfung kann bei Entgeltumwandlung entfallen, wenn das steuerlich anzuerkennende Arbeitsverhältnis im Übrigen unverändert bleibt.
Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot berechnen und fordern sie weitere Informationen an → Angebot Direktversicherung.
(SM)













