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BAV für Ehegatten

Da Eheleute oft auch beruflich miteinander zu tun haben, sollte der Ehegatte auch beim Thema Altersvorsorge nicht schlechter darstehen als andere Mitarbeiter. Lösung: Direktversicherung.

Wie funktioniert das?

Sie schließen als Arbeitgeber für Ihren im Betrieb mitarbeitenden Ehepartner eine Direktversicherung ab und erteilen Ihn eine Zusage über eine betriebliche Altersvorsorge.

Die Finanzierung erfolgt entweder durch Entgeltumwandlung oder durch den Arbeitgeber. Kombinationen sind auch möglich.

Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich sind 1.800€ pro Jahr steuerfrei, wenn keine alte Direktversicherung nach 40b besteht

Die Beitragszahlung kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich erfolgen. Auch Zuzahlungen sind möglich z.B. Gehaltsbonus.

Der Arbeitnehmer also Ehegatte erhält frühestens ab dem 60igsten Lebensjahr eine monatliche lebenslange Rente oder wahlweise eine Kapitalzahlung.

Rechtliche Hinweise

Um sich die Vorteile der Direktversicherung zu sichern, müssen einige Regeln eingehalten werden.

Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot berechnen und fordern sie weitere Informationen an → Angebot Direktversicherung.

Angebot Direktversicherung


(SM)

 
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