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Altersvorsorge Änderungen 2012

Was ändert sich 2012?

Die private- und betriebliche Altersvorsorge erfährt bei Neuabschluss ab 2012 einige Änderungen.

  1. Senkung Garantiezins von 2,25% auf 1,75%
  2. Anhebung des Rentenbeginn von 60 auf 62 Jahre
  3. Unisextarife Ende 2012
  4. Wegfall der Nullverträge bei Riester-Produkten

Die ersten beiden Änderungen betreffen alle Produkte wie zum Beispiel Rürup-Rente, Riester-Rente, Direktversicherung und Privat-Rente. Der 3. Punkt betrifft eigentlich auch alle Produkte jedoch wurden bei der Riester-Rente schon vor 2 Jahren der Unisextarif eingeführt. Der 4. Punkt betrifft nur die Riesterprodukte.

Senkung Garantiezins

Ab 2012 dürfen die Versicherer die klassische Altersvorsorge nur noch mit einem Höchstrechnungszins (auch Garantiezins genannt) von maximal 1,75% kalkulieren. Derzeit liegt der Garantiezins bei 2,25%.

Rentenversicherungen, welche noch in 2011 abgeschlossen werden (ein Beginn zum 1.3.2012 genügt), werden noch mit dem alten Garantiezins berechnet.

Der tatsächliche Zins wird jedes Jahr neu festgelegt und lag bisher immer deutlich über dem Höchstrechnungszins. Jedoch kann es sinnvoll sein noch die alten Konditionen zu nutzen, wenn man sich gerade über die Erweiterung oder den Beginn seiner Altersvorsorge Gedanken macht.

Anhebung des Rentenbeginn

Für ab 2012 abgeschlossene Verträge verändern sich die Auszahlungsmodalitäten durch die Anhebung des Rentenbeginns auf 62 Jahre etwas. Bisher gilt das 60. Lebensjahr als frühester Rentenbeginn bzw. Zeitpunkt für eine steuerbegünstigte Auszahlung. Damit passt der Gesetzgeber die private- bzw. betriebliche Vorsorge dem gesetzlichem Rentenbeginn an. Die Situation ist bei den einzelnen Altersvorsorgeprodukten etwas unterschiedlich.

Rürup-Rente bzw. BasisRente

Bei der Rürup-Rente wird das Geld ausschließlich in Rentenform ausgezahlt (lebenslange Rente). Bisher darf diese Rente frühstmöglich mit 60 Jahren beginnen - ab 2012 mit 62 Jahren. Rürup-Rente berechnen lassen.

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente haben Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung die Wahl einer lebenslangen Rente oder eine Teilauszahlung von 30% und den Rest als lebenslange Rente. Dieser Auszahlungszeitpunkt darf bisher frühestens das 60. Lebensjahr sein. Ab 2012 ist der frühstmögliche Zeitpunkt das 62. Lebensjahr. Riester-Rente berechnen lassen.

Privat-Rente

Die Privat-Rente ist von der Auszahlung sehr flexibel, jedoch ist eine Kapitalauszahlung ab dem 60. Lebensjahr bisher steuerbegünstigt. Ab 2012 gilt diese steuerbegünstigte Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr*. Privat-Rente berechnen lassen.

* Für die steuerbegünstigte Kapitalauszahlung ist noch eine andere Bedingungen erforderlich: Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren.

Direktversicherung

Die Direktversicherung darf bisher erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden - als Kapitalzahlung oder lebenslange Rente. Bei Vertragsabschluss ab 2012 darf die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr stattfinden. Direktversicherung berechnen lassen.

Unisextarife

Bisher werden die biometrischen Risiken der Sterblichkeit bei Mann und Frau unterschiedlich kalkuliert. Ab Dezember 2012 darf bei der Rentenversicherung zwischen Mann und Frau kein Unterschied mehr gemacht werden. Das wird bei Neuverträgen die Kosten etwas in die Höhe treiben und zu Veränderung der Rentenhöhe führen.

Zu diesem Thema haben wir bereits einmal berichtet: Unisextarife ab 2012

Wegfall der Nullverträge bei Riester

Bisher mussten nichtförderfähige Ehepartner keinen Beitrag zahlen, um die Förderung von 154,00 € im Monat zu erhalten. Das galt natürlich unter der Vorraussetzung, dass der förderfähige Ehepartner seinen entsprechenden Beitrag leistet. Ab 2012 fällt diese Regelung auch für bestehende Verträge weg. Wir haben bereits bei den Riester Änderungen dazu berichtet.


SM

 
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